Schulanmeldung SJ 2027/28

Schulanmeldung für Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28

 

Ab sofort gibt es für die Eltern, die Ihr Kinder für die Schulaufnahme im August 2027 in unserer Grundschule anmelden wollen, zwei Möglichkeiten der Schulanmeldung:

 

1. Persönliche Schulanmeldung

 

laut § 27 Sächsisches Schulgesetz und § 3 Schulordnung Grundschulen erfolgt 

  • am 01.09.2026 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie

  • am 02.09.2026 von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr

die Anmeldung der Schulanfänger in unserer Grundschule, die im August 2027 in die 1. Klasse aufgenommen werden. 

 

Bitte lesen Sie dazu unsere Bekanntmachung zur Anmeldung Schulanfänger des Schuljahres 2027/28.

 

Um Ihnen die Anmeldung an unserer Grundschule zu erleichtern, werden hier 

direkt verlinkt. Bitte laden Sie sich alle (benötigten) Dokumente herunter, drucken und füllen diese aus und bringen sie von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben zur Schulanmeldung mit. 

 

Bitte beachten Sie auch, dass Sie zum Anmeldetag auch

  • die Geburtsurkunde des Kindes im Original

  • den Impfausweis zum Nachweis des Masernimpfschutzes 

  • bei getrenntlebenden die schriftliche Einwilligung des zweiten Elternteils zur Anmeldung an der Grundschule sowie

  • den Nachweis zur Sorgerechtsregelung bei Alleinerziehenden

mitbringen. 

 

 

2. Digitale Schulanmeldung

 

Achtung: das SMK eröffnet für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/28 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.

 

Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

 

Lesen Sie dazu auch das Informationsschreiben zur digitalen Anmeldung.

 

 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise, die für alle angemeldeten Kinder gelten:

 

Die Gemeinde Großschirma hat einen gemeinsamen Schulbezirk für das gesamte Stadtgebiet. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an einer der beiden Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen. 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger vorher die Kriterien fest. 

Beachten Sie dazu folgendes Informationsschreiben an die Eltern.