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Schulelternsprecher

 

Die Klassenelternversammlungen wählen in jedem Schuljahr ihre Klassenelternsprecher. Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der Schule.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Elternvertreter bilden das Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) geändert worden ist sowie die Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) vom 5. November 2004 (SächsGVBl. S. 592), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Juni 2017 (SächsGVBl. S. 374) geändert worden ist.


Hauptziel ist es, durch eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen aktiv an schulischen Entscheidungsprozessen und der Gestaltung des Schullebens teilzuhaben. Dies geschieht u.a. über die Versammlungen des Elternrats und die Schulkonferenz.

 

Die Klassenelternsprecher und Klassenelternsprecherinnen sowie deren Stellvertreterinnen sind im Schuljahr 2024/25:

 

Klasse 1a

Frau Krug (Elternsprecher)

Frau Plutz (stellv. Elternsprecherin)

Klasse 1b

Frau Clausnitzer (Elternsprecherin)

Frau Kolmorgen (stellv. Elternsprecherin)

Klasse 2

Herr Reinhold (Elternsprecherin)

Frau Conrad (stellv. Elternsprecherin)

Klasse 3

Frau Weigand (Elternsprecherin)

Frau Kluge-Wätzig (stellv. Elternsprecherin)

Klasse 4a

Herr Nestler(Elternsprecher)

Frau Moßig (stellv. Elternsprecherin)

Klasse 4b

Frau Barthel (Elternsprecherin)

Frau Berger (stellv. Elternsprecherin)

 

Der Elternrat wählte aus seiner Mitte eine Vorsitzende und deren Stellvertreterin.

 

  • Vorsitzende: Frau Weigand Klasse 3

  • Stellvertretende: Frau Nestler Klasse 4a

 

Vertreter des Elternrates der Grundschule nehmen an der Schulkonferenz teil. Nach §43 SächsSchulG ist "Die Schulkonferenz (...) das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Schulträger, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten. (...)" Nähere Informationen zu Mitgliedern, Ablauf und Beschlussfassung finden Sie in der Sächsische Schulkonferenzverordnung (SchulKonfVO).

 

Wir freuen uns auf eine verantwortungsvolle und effektive Zusammenarbeit.