Schulanmeldung SJ 2027/28
Schulanmeldung für Schulanfänger für das Schuljahr 2027/28
Ab sofort gibt es für die Eltern, die Ihr Kinder für die Schulaufnahme im August 2027 in unserer Grundschule anmelden wollen, zwei Möglichkeiten der Schulanmeldung:
1. Persönliche Schulanmeldung
laut § 27 Sächsisches Schulgesetz und § 3 Schulordnung Grundschulen erfolgt
am 01.09.2026 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie
am 02.09.2026 von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
die Anmeldung der Schulanfänger in unserer Grundschule, die im August 2027 in die 1. Klasse aufgenommen werden.
Bitte lesen Sie dazu unsere Bekanntmachung zur Anmeldung Schulanfänger des Schuljahres 2027/28.
Um Ihnen die Anmeldung an unserer Grundschule zu erleichtern, werden hier
der Aufnahmeantrag in die Klasse 1 einer öffentlichen Grundschule,
bei dem Wunsch der Beschulung des Kindes an einer anderen Schule (außerhalb des Grundschulbezirks Großschirma) der Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks
direkt verlinkt. Bitte laden Sie sich alle (benötigten) Dokumente herunter, drucken und füllen diese aus und bringen sie von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben zur Schulanmeldung mit.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie zum Anmeldetag auch
die Geburtsurkunde des Kindes im Original
den Impfausweis zum Nachweis des Masernimpfschutzes
bei getrenntlebenden die schriftliche Einwilligung des zweiten Elternteils zur Anmeldung an der Grundschule sowie
den Nachweis zur Sorgerechtsregelung bei Alleinerziehenden
mitbringen.
2. Digitale Schulanmeldung
Achtung: das SMK eröffnet für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/28 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Lesen Sie dazu auch das Informationsschreiben zur digitalen Anmeldung.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise, die für alle angemeldeten Kinder gelten:
Die Gemeinde Großschirma hat einen gemeinsamen Schulbezirk für das gesamte Stadtgebiet. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an einer der beiden Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger vorher die Kriterien fest.
Beachten Sie dazu folgendes Informationsschreiben an die Eltern.