Schulanmeldung SJ 2026/27
Schulanmeldung für Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27
Liebe Eltern,
laut § 27 Sächsisches Schulgesetz und § 3 Schulordnung Grundschulen erfolgt
am 02.09.2025 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie
am 03.09.2025 von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
die Anmeldung der Schulanfänger in unserer Grundschule, die im August 2027 in die 1. Klasse aufgenommen werden.
Bitte lesen Sie dazu unsere Bekanntmachung zur Anmeldung Schulanfänger des Schuljahres 2026/27.
Um Ihnen die Anmeldung an unserer Grundschule zu erleichtern, werden hier
der Aufnahmeantrag in die Klasse 1 einer öffentlichen Grundschule,
bei dem Wunsch der Beschulung des Kindes an einer anderen Schule (außerhalb des Grundschulbezirks Großschirma) der Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks
direkt verlinkt. Sie können sich beide Dokumente herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und von beiden Personensorgeberechtigt unterschrieben zur Schulanmeldung mitbringen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie zum Anmeldetag auch
die Geburtsurkunde des Kindes im Original
den Impfausweis zum Nachweis des Masernimpfschutzes
bei getrennt lebenden die schriftliche Einwilligung des zweiten Elternteils zur Anmeldung an der Grundschule sowie
den Nachweis zur Sorgerechtsregelung bei Alleinerziehenden
mitbringen.
Die Gemeinde Großschirma hat einen gemeinsamen Schulbezirk für das gesamte Stadtgebiet. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an einer der beiden Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger vorher die Kriterien fest.
Beachten Sie dazu folgendes Dokument (wird noch hochgeladen).